18.09.2007

Endlager für schwach radioaktive Abfälle Morsleben (Photothek)
In Deutschland ist der Atomausstieg beschlossene Sache. Andere Länder aber wollen neue Kernkraftwerke bauen. Dafür benötigen sie gesicherten Zugang zu angereichertem Uran. Weil die Uran-Anreicherung aber auch für den Bau von Atombomben genutzt werden kann, muss diese Technologie so wenig wie möglich verbreitet werden. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier hat eine Lösung vorgeschlagen.
Während in Deutschland der Atomausstieg gültiges Gesetz bleibt, bauen andere Staaten neue Kernkraftwerke.
Um Kernkraftwerke zu betreiben, ist nuklearer Brennstoff notwendig – bei den aktuellen Reaktoren meist angereichertes Uran. Der Weg von natürlich vorkommendem zu angereichertem Uran (und schließlich zu Brennelementen) ist sehr kompliziert. Nur wenige Länder beherrschen diese Prozesse derzeit. Die meisten von ihnen zählen zu den westlichen Industriestaaten. Besonders problematisch: Anlagen zur Anreicherung von Uran öffnen auch den Weg zum Bau von Atombomben. Niedrig angereichertes Uran wird für Kernkraftwerke benötigt, hoch angereichertes Uran für Atomwaffen.
Spannungsfeld Nichtverbreitung und friedliche Nutzung
Die Politik muss deshalb zwei Herausforderungen begegnen: Immer mehr Länder wollen Zugang zu einer Technologie, die bislang nur von wenigen industrialisierten Ländern beherrscht wird. Und: Die Gefahr einer Weiterverbreitung von Atomwaffen muss so weit wie möglich ausgeschlossen werden.
Handlungsrahmen ist der Nichtverbreitungsvertrag. Er sieht neben Abrüstung, Verzicht auf Atomwaffen und Kontrollen auch die Kooperation bei der Nutzung von Kernenergie vor. Staaten haben ein im Vertrag verbrieftes Recht zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Im Vertrag selbst ist das oben beschriebene Spannungsverhältnis also ebenfalls enthalten: Nichtverbreitung und Begrenzung des Technologietransfers auf der einen Seite und das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie auf der anderen Seite. Deutschland ratifizierte den Vertrag bereits 1975.
Starke Rolle für die IAEO
Die Bundesregierung legte der zuständigen Organisation, der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEO), im Mai 2007 einen eigenen Vorschlag vor – das „Multilateral Enrichment Sanctuary Project“, MESP. Dieser begegnet den beschriebenen Herausforderungen.

Die Bundesregierung schlägt vor, unter Hoheit und Kontrolle der IAEO eine zusätzliche Uran-Anreicherungsanlage zu bauen. Der Standort dieser Anlage soll von allen akzeptiert werden, der Gaststaat soll klar definierte Hoheitsrechte an die IAEO abtreten. Dieses Gebiet wäre quasi exterritorial, ähnlich dem Sitz der VN in New York. Damit käme der IAEO die Aufgabe zu, über die Weitergabe des angereicherten Materials zu entscheiden, nach dem Kriterium, Missbrauchsgefahr auszuschließen. Es gibt keine andere Instanz, die dies qualifizierter und kompetenter beurteilen könnte.
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Bundesregierung übermittelt IAEO Vorschlag zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufs
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Verbreitung von Kernwaffen verhindern – Energieversorgung sichern
Was schlägt Deutschland vor? Die IAEO erhält ein Sondergebiet, in dem sie hoheitliche Aufgaben ausübt, insbesondere die atomrechtliche Aufsicht und die Exportkontrolle. In diesem Gebiet kann ein von interessierten Staaten und privaten Firmen (Nuklearindustrie, Energieversorgungsunternehmen) gebildetes Konsortium eine Urananreicherungsanlage errichten und nach kommerziellen Gesichtspunkten betreiben. Die Anlage tritt als zusätzlicher Anbieter für Urananreicherung im Markt auf. Sie befindet sich jedoch außerhalb der Kontrolle eines einzelnen Nationalstaates und ist damit unabhängig von dessen politischen Einflüssen. Die Urananreicherungsanlage würde von einem der bisherigen Technologieinhaber geliefert werden. Sie würde in Form einer „black-box“ errichtet, das heißt es findet kein Technologietransfer an das Konsortium oder die IAEO statt.

Aus Anlass des 50 Jahrestags der IAEO haben die Außenminister von Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden eine gemeinsame Erklärung zur Versorgung mit nuklearem Brennstoff abgegeben. Die drei Staaten geben der Frage die gleiche Bedeutung. Sie möchten sie gemeinsam lösen. Grundprinzip ist dabei die Kooperation mit anderen Staaten für das gemeinsame Ziel: Atomwaffen zu vermeiden. Bei der Brennstoffversorgung soll niemand diskriminiert werden.