Monthly Archive for Dezember, 2007

Der deutsche G8-Vorsitz 2007 – eine Bilanz

27.12.2007

Klimaschutz, Entwicklung in Afrika, Sicherung stabiler Rahmenbedingungen für die Weltwirtschaft und die verstärkte Zusammenarbeit mit den Schwellenländern: Dies waren die Schwerpunkte der deutschen G8-Präsidentschaft. Unter dem Motto “Wachstum und Verantwortung” konnten in diesen Bereichen Vereinbarungen erzielt werden, die nachhaltig Wirkung entfalten. Wichtigstes Ereignis war das Treffen der acht Staats- und Regierungschefs in Heiligendamm vom 6. bis 8. Juni 2007.

Deutschland hatte sich vorgenommen, seinen Vorsitz in der Gruppe der 8 für konkrete Fortschritte zu nutzen: beim Kampf gegen den Klimawandel, der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika, der Sicherung stabiler Rahmenbedingungen für die Weltwirtschaft und der Zusammenarbeit mit den Schwellenländern. Auch bei Themen, die durchaus kontrovers unter den Partnern diskutiert werden, hat man mehr erreicht als bloße Gipfelverlautbarungen. Dauerhafte Lösungen verlangen breit angelegte Partnerschaften: Daher werden die großen Schwellenländer China, Indien, Brasilien, Mexiko und Südafrika enger an den G8-Prozess herangeführt. Der sogenannte “Heiligendamm-Prozess” reflektiert, dass die wirtschaftliche und politische Bedeutung der Schwellenländer stark zugenommen hat.

Der Gruppe der Acht (G8) gehören Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Russland und die Vereinigten Staaten von Amerika an; außerdem ist die Europäische Kommission vertreten.  Die G8-Staaten vereinigen in Kaufkraftparitäten gemessen ca. 50 % und in tatsächlichen Preisen gemessen zwei Drittel des Welthandels und des Weltbruttonationaleinkommens (BNE) auf sich. Der Vorsitz der Gruppe wechselt jährlich unter den Mitgliedern. Deutschland hatte 2007 den Vorsitz, ab Januar 2008 übernimmt Japan diese Aufgabe.

Der sichtbarste Teil des G8-Prozesses sind die jährlichen Gipfeltreffen.  Diese Treffen bieten den Staats- und Regierungschefs die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch ihre Standpunkte auszutauschen. Sie sind außerdem Ausgangspunkt der gemeinsamen G8-Initiativen. In diesem Jahr fand der G8-Gipfel unter deutschem Vorsitz vom 6. bis 8. Juni in Heiligendamm statt. Daneben gibt es regelmäßige Zusammenkünfte der Außenminister und anderer Fachminister.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier charakterisiert den Stil Deutschlands in der Außenpolitik folgendermaßen: “Deutschland steht für eine Politik des Dialogs und des friedlichen Ausgleichs unterschiedlicher Interessen. Frieden entsteht durch politische Gespräche, wirtschaftliche Verflechtung und konkrete Zukunftsperspektiven für die Menschen.” Dieser Ansatz prägte auch den deutschen G8-Vorsitz. So ist es gelungen, wichtige Ergebnisse zu erzielen. Deutlich wurde dies nicht zuletzt beim Thema “Klimaschutz”. 

Windkraftanlage © H.-G. Oed

Klimaschutz

Die Staats- und Regierungschefs haben explizit die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Klimaberichts der Vereinten Nationen (IPCC) gewürdigt und als wichtige Informationsgrundlage für künftiges Handeln anerkannt. 

In Heiligendamm haben die G8 zudem anerkannt, dass ein Ziel für CO2-Reduktionen notwendig ist. Dieses soll im weiteren Prozess gemeinsam mit den großen Schwellenländern bestimmt werden. Die G8 werden dabei mindestens eine Halbierung der CO2-Emissionen bis 2050 ernsthaft in Erwägung ziehen.

Zugleich bekräftigen die G8 ihr Bekenntnis zum UN-Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung.“ Auch die Schwellenländer verpflichteten sich in Heiligendamm, einen “fairen Anteil” zur Stabilisierung der Emissionen beizutragen und an der Entwicklung eines flexiblen, fairen und effektiven internationalen klimapolitischen Regimes mitzuwirken.

Darüber hinaus haben alle G8-Staaten anerkannt, dass die Vereinten Nationen das angemessene Verhandlungsforum für den Klimaschutz sind.

Die Einigung in Bali konnte sich damit auf wichtige Vorarbeit im Rahmen der G8 stützen: Zeitgleich mit Beginn der Klima-Konferenz in Bali diskutierten Vertreter der G8-Staaten und der großen Schwellenländer auf Einladung von Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Dabei ging es um die Frage, wie vorausschauende Außen- und Sicherheitspolitik Energiesicherheit fördern und den Kampf gegen den Klimaschutz unterstützen kann. Steinmeier: “Unsere Ziele sind: die Stärkung der Energie-Kooperation im globalen Rahmen, zusammen mit den internationalen Energie-Institutionen und die Lancierung eines gemeinsamen Prozesses, der ganz besonders die aufstrebenden Schwellenländer, aber eben nicht nur diese, sondern auch die wichtigsten Lieferantenländer mit einbezieht.”

Die Erkenntnisse des Klimaberichts der Vereinten Nationen wurden als Grundlage für den weiteren Prozess anerkannt. Bundesaußenminister Steinmeier bezeichnete als großen Erfolg der Konferenz in Bali, “alle wichtigen Staaten, insbesondere die USA und China, mit an Bord” zu haben. Auch hierfür hat der G8-Gipfel in Heiligendamm die Basis gelegt.

Partnerschaft mit Afrika

Die Partnerschaft mit Afrika zu stärken war weiterer Schwerpunkt des deutschen Vorsitzes. Ein stabiles, demokratisches und aufstrebendes Afrika ist das gemeinsame Ziel.

Langfristiges nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Afrika steht im Mittelpunkt der gemeinsamen Bemühungen. Daher unterstützen die G8 die Anstrengungen der afrikanischen Partner für gute Regierungsführung, regionale Integration und den Ausbau des Privatsektors. Die G8 wollen zum Beispiel die Entwicklung der afrikanischen Finanzmärkte und den Ausbau der regionalen Infrastruktur unterstützen. Dadurch soll Afrika attraktiver für Investoren werden. Die damit verknüpfte Botschaft lautet: Afrika ist ein Kontinent der Chancen.

Doch ohne Frieden und Sicherheit ist eine nachhaltige Entwicklung des afrikanischen Kontinents nicht möglich. Die G8 werden daher den Auf- und Ausbau der afrikanischen “Sicherheitsarchitektur” weiter fördern. Neben der Unterstützung der afrikanischen Bereitschaftstruppe wollen die G8 besonders zivile Elemente fördern, zum Beispiel Polizeiausbildung und technische Expertise.

Außerdem haben sich die G8 verpflichtet, zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria sowie zur Stärkung der afrikanischen Gesundheitssysteme in den kommenden Jahren rund 60 Milliarden US-Dollar zusätzlich bereitzustellen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, damit Afrika bis 2015 die Milleniums-Entwicklungsziele erreichen kann

Wachstum und Verantwortung in der Weltwirtschaft

Die deutsche Präsidentschaft der G8 setzte sich für stabile Rahmenbedingungen in den internationalen Wirtschafts- und Finanzbeziehungen ein. Dabei konnte der Gipfel von Heiligendamm in folgenden Bereichen wichtige Akzente setzen:

Die Staats- und Regierungschefs vereinbarten, die Anstrengungen zum Abbau der globalen Ungleichgewichte verstärken. Zudem diskutierte man Maßnahmen zur verbesserten Transparenz und Stabilität der Finanz- und Kapitalmärkte, insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit von Hedge Fonds. Alle G8-Staaten bakannten sich zu offenen Märkten und zum Prinzip der Investitionsfreiheit. Gleichzeitig gilt es, die Globalisierung sozial zu gestalten und die Einhaltung bestimmter Mindeststandards zu fördern. 

Die G8-Staaten werden bei Forschung und Entwicklung enger zusammenarbeiten und dadurch Innovationen fördern. Gleichzeitig wurden zusätzliche Maßnahmen für einen besseren Schutz geistigen Eigentums vereinbart. Die G8 fördern und unterstützen auch verschiedene Initiativen für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Rohstoffen.

G8-Außenminstertreffen in Potsdam, 30.05.2007 © T. Imo, photothek.net

Beziehungen zwischen Afghanistan und Pakistan gestärkt

“Enge Zusammenarbeit zwischen den Nachbarstaaten ist für die Region um Afghanistan eine echte Schlüsselfrage. Deshalb haben wir die Verbesserung der Beziehungen zwischen Afghanistan und Pakistan zu einem Kernthema der deutschen G8-Präsidentschaft gemacht,” so Steinmeier. Die G8-Partner haben einen Aktionsplan aus 70 Vorhaben auf den Weg gebracht. Die Projekte in dem Aktionsplan decken ein breites Spektrum ab: Kooperation bei Grenzsicherung und -management, Flüchtlingsrückkehr, Wirtschaftsförderung für die Grenzgebiete und Ausbau der zivilgesellschaftlichen sowie der Regierungskontakte.

Japan übernimmt ab 1. Januar 2008 den Vorsitz. Es hat bereits angekündigt, einige der Schwerpunkte der deutschen Präsidentschaft fortzuführen. So will Japan während seines Vorsitzes beispielsweise die Einbindung der großen Schwellenländer fortsetzen, den Bereich Umwelt- und Klimaschutz als Fokus beibehalten sowie die Unterstützung für Entwicklung in Afrika vorantreiben.

Ehrung für einen großen Europäer

20.12.2007

vlnr: Staatssekretär Silberberg, Botschafter Schönfelder, Minister Steinmeier

Ohne ihn wäre die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nicht so erfolgreich verlaufen: Wilhelm Schönfelder. Heute wurde er mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Als “Ständiger Vertreter”, also Botschafter, bei der EU in Brüssel vertrat er Deutschland acht Jahre lang.

Staatssekretär Reinhard Silberberg überreichte den Orden im Namen des Bundespräsidenten. Er würdigte mit Schönfelder einen Kollegen, der wie wenige andere die Europapolitik der Bundesregierung über viele Jahre maßgeblich mitgeprägt hat. Denn: Die europapolitische Bilanz Schönfelders ist beeindruckend. Unter anderem erlebte und beeinflusste er:

  • 60 Europäische Räte,
  • hunderte von Ministerratstagungen,
  • die Währungsunion,
  • die Einbeziehung der neuen Bundesländer in den EU-Acquis,
  • die Osterweiterung,
  • drei Finanzielle Vorausschauen,
  • fünf Europäische Kommissionen,
  • Konvent und Verfassungsvertrag sowie 
  • das politische Einvernehmen zum neuen Reformvertrag als Abschluss seiner Laufbahn im Juni dieses Jahres.

Mehr als zwanzig Jahre lang befasste sich Schönfelder mit der europäischen Einigung: Zunächst als Referatsleiter für europäische und internationale Währungsfragen, danach als Unterabteilungsleiter, seit 1994 als Leiter der – damals noch jungen – Europaabteilung und schließlich  - von 1999-2007 – als Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union in Brüssel.

Geschickter Verhandlungsführer

Schönfelder war während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nicht nur der dienstälteste Botschafter, also der “Doyen”. Er war auch von seinen Kolleginnen und Kollegen hochgeachtet. Und da er in Brüssel hervorragende Arbeit geleistet hatte, wollte die Bundesregierung auch nicht auf ihn verzichten, als er eigentlich längst in den Ruhestand treten sollte.

Als Botschafter verhandelte er für Deutschland im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), der die Entscheidungen der Ministerräte vorbereitet. Dort vertrat er in aller Entschiedenheit und Klarheit deutsche Positionen. Er wusste, wie man in Europa Interessen durchsetzen muss. Er war ein gewiefter und bisweilen gefürchteter Verhandlungspartner.

Visionär in Währungsfragen

Auf dem Weg zur Währungsunion kam Schönfelder eine besondere Rolle zu: Mit Mut, der Gabe der Vision und seiner ausgeprägten Beharrlichkeit überzeugte er schließlich auch den damaligen Bundesaußenminister Genscher von der Sache. Sein Memorandum war der entscheidende Impuls, das Thema Währungsunion auf die europäische Tagesordnung zu setzen.

Gegen alle Widerstände gelang es, im Maastricht-Vertrag die Grundlagen für die gemeinsame Währung zu schaffen. Sie wurde – zusammen mit dem Wegfall der Binnengrenzen – das wohl sichtbarste und für die Menschen in Europa unmittelbarste Symbol der europäischen Einigung.

Lebenssituation der Palästinenser verbessern

17.12.2007

Blick auf Hebron (Photothek)

Die internationale Staatengemeinschaft unterstützt die Zukunft eines unabhängigen palästinensischen Staates. Bei einer Konferenz in Paris wurden etwa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Palästinensergebiete bis 2010 zugesagt. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier unterstrich, dass erstmals seit sieben Jahren die Gründung eines palästinensischen Staates auf der Tagesordnung einer internationalen Konferenz stehe. Deutschland beteiligt sich bis 2010 mit 200 Millionen Euro für konkrete Projekte.

Die Geberkonferenz ist ein deutliches Zeichen der internationalen Solidarität mit den Parteien des Nahostkonflikts. Sie setzt die Bemühungen für eine friedliche Lösung des Konflikts fort, die zuletzt in Annapolis mehr Dynamik erhielten.

In Annapolis hatten sich Israelis und Palästinenser Ende November auf ein gemeinsames Grundlagendokument geeinigt. Dort vereinbarten sie direkte Verhandlungen zwischen beiden Seiten. Ziel ist ein Friedensvertrag, der bis Ende 2008 augehandelt sein soll. Gleichzeitig bekräftigten beide Seiten ihre Verpflichtungen aus der Road Map.

Vertrauensbildung fortsetzen

Wichtig sind aber nicht nur die Verhandlungsergebnisse, sondern auch die Fortschritte vor Ort. Die Lebensbedingungen der Menschen müssen spürbar verbessert werden. So kann es gelingen, beiden Konfliktparteien die nötigen Handlungsspielräume zu verschaffen.

Steinmeier betonte in Paris, beide Seiten müssten ihre Verpflichtungen einhalten: “Erstens müssen die Palästinenser die Sicherheitsgarantien einhalten, und Israel darf die Verabredungen über einen Stopp von Siedlungen nicht brechen”.

Gleichzeitig forderte er eine Aufhebung der israelischen Handelsbarrieren für die Palästinenser: ”Israel muss dafür sorgen, dass in den palästinensischen Gebieten hergestellte Waren auch das Land verlassen können.”

Die in Paris ausgerichtete Konferenz wurde auf Vorschlag des palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas und von Premierminister Salam Fayyad ausgerichtet. Sie ist die größte internationale Geberkonferenz zu Gunsten der Palästinensischen Gebiete seit 1996. Ziel war es, im Anschluss an die Nahost-Konferenz in Annapolis Geberländer zu mobilisieren und der Palästinensischen Autonomiebehörde finanzielle und politische Unterstützung zu gewähren.

Der Gouverneur von Nablus und der Leiter des deutschen Vertretungsbüros in Ramallah bei der Übergabe der Funkgeräte, ©Presseagentur Wafa

Übergabe von Funkgeräten  (Presseagentur Wafa)

Aktuelle Zusagen der Staatengemeinschaft

Bei der Geberkonferenz kamen Hilfszusagen in Milliardenhöhe zusammen: Deutschland beteiligt sich bis 2010 mit 200 Millionen Euro, die EU-Kommission mit 440 Millionen Euro, die USA mit rund 350 Millionen Euro.

Mit den deutschen Mitteln wird ein Beitrag dazu geleistet, den Menschen die Vision einer besseren Zukunft wiederzugeben. So kann es mit gezielter Hilfe gelingen, das Vertrauen vor Ort in Sicherheit und Wirtschaft zu stärken. Deutschland hilft schon jetzt mit einem Paket aus konkreten Maßnahmen. Dazu gehört die Ausrüstung der palästinensischen Zivilpolizei in Nablus

Finanzielle Hilfeleistungen für die Palästinenser

Deutschland hat von Anfang an den Aufbau der Palästinensischen Autonomiebehörde unterstützt. Ziel ist eine transparente und demokratische Verwaltung. So kann einerseits das Vertrauen der Bürger in den Staat gestärkt werden. Andererseits ist eine funktionierende Verwaltung Grundlage für eine spätere Staatsbildung.

Die Palästinensischen Gebiete sind Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit einem bisherigen bilateralen Gesamtumfang von rund 555 Millionen Euro. Hinzu kommen die deutschen Beiträge an die Entwicklungsprogramme von EU, Vereinten Nationen und der Weltbank.

Im bilateralen Entwicklungsprogramm liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Wasser und Abwasser, Wirtschaftsförderung und Institutionenbildung. In diesem Rahmen werden unter anderem Kläranlagen, umweltgerechte Abfalldeponien, Schulen und eine kommunale Infrastruktur in Stand gesetzt und neu gebaut. Beschäftigungsprogramme tragen zum Abbau von Armut bei. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt auch den Aufbau eines beruflichen Bildungswesens und die Verbesserung des Gemeindemanagements. Außerdem fördert sie Klein- und Mittelunternehmen.

Die EU ist traditionell der wichtigste Geber für die Palästinensischen Gebiete. Die EU-Hilfen, an denen Deutschland mit etwa 20 Prozent beteiligt ist, betrugen 2006 insgesamt rund 340 Millionen Euro. Zusammen mit den bilateralen Hilfen der Mitgliedstaaten beläuft sich die Unterstützung 2006 auf über 690 Millionen Euro. 2007 werden es schätzungsweise über 830 Millionen Euro sein.

Vorübergehende Finanzhilfen für Grundversorgung

Trotz der Einstellung direkter Finanztransfers während der Zeit der Hamas-geführten Regierung setzte die EU die Hilfe für die direkte Grundversorgung der palästinensischen Bevölkerung fort und weitete diese noch aus. In enger Abstimmung mit dem Nahostquartett richteten EU-Kommission und Weltbank einen Interims-Finanzmechanismus (Temporary International Mechanism, TIM) zur Deckung der Grundbedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung ein. Dabei werden die Gelder nicht über die Hamas-Regierung geleitet.

In Absprache mit der aktuellen Regierung unter Premierminister Salam Fayyad wird der Mechanismus weiter fortgesetzt. Die EU-Kommission stellte bislang einen Beitrag von rund 360 Millionen Euro für TIM bereit; viele EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, stellen zusätzlich bilateral Gelder für TIM zur Verfügung. Der Mechanismus funktioniert über eine Drei-Fenster-Struktur: 1. Beiträge zu Treuhandfonds der Weltbank zur Finanzierung laufender Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Soziales, 2. Nothilfe zur Aufrechterhaltung der Wasser- und Energieversorgung, 3. Finanzierung direkter Zuschüsse an besonders bedürftige Haushalte.

2006 und 2007 leistete das Auswärtige Amt außerdem humanitäre Hilfe in Höhe von jeweils über 5 Millionen Euro. Diese geht zu großen Teilen an das UN-Flüchtlingshilfswerk UNRWA.

Europa geht gestärkt ins Neue Jahr

14.12.2007

EU-Kommissionspräsident Barroso im Gespräch mit Steinmeier

Die EU engagiert sich mit einer ESVP-Mission im Kosovo: Sie entsendet Polizei- und Justizkräfte vor Ort. Dies sowie die Einsetzung einer Reflexionsgruppe zur Zukunft der EU waren die Schwerpunkte des Europäischen Rates in Brüssel. Daneben würdigte der Rat die Einigung auf den “Vertrag von Lissabon” sowie die Proklamation der Grundrechtecharta am 12. Dezember in Straßburg.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind sich ihrer europäischen Verantwortung für den Kosovo bewusst. Daher beschloss der Europäische Rat einvernehmlich, eine ESVP-Mission in den Kosovo zu schicken. Mit dieser anspruchsvollen Mission soll “Sicherheit und Stabilität in der Region sichergestellt werden”, betonte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier nach der Sitzung.

Die Modalitäten der Mission werden – im Lichte der aktuellen Situation – von den Außenministern festgelegt. Dabei wird der Hohe Repräsentant für Außenbeziehungen, Javier Solana, die Übergabe der aktuellen Mission der Vereinten Nationen (UNMIK) an die ESVP in Gesprächen vorbereiten.

Klar ist, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte: Mit Abschluss der Bemühungen der Troika ist der Verhandlungsprozess über den künftigen Status des Kosovo nun an sein Ende gekommen. Der Rat bedauerte, dass die beiden Par­teien trotz der umfassenden und redlichen Anstrengungen der Troika nicht zu einer beiderseits annehmbaren Vereinbarung gelangen konnten.

Die Kosovo-Troika. Auf Vorschlag von Bundesaußenminister Steinmeier einigte sich die Kosovo-Kontaktgruppe im August 2007, eine Troika für Vermittlungsgespräche zum endgültigen Status des Kosovo ins Leben zu rufen. Die letzte Runde der Vermittlungsgespräche zwischen Serbien und dem Kosovo ging am 28. November ohne einvernehmliche Lösung für die Statusfrage zu Ende. Die Kosovo-Kontaktgruppe erstatte dem VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon inzwischen Bericht. Am 19. Dezember wird der Fall im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beraten. 

Ziel: Regelung der Kosovo-Frage

Der Status quo lässt sich im Kosovo auf Dauer nicht aufrechterhalten. Darin stimmt der Rat mit dem VN-Generalsekretär überein. Er betonte daher, dass eine Regelung der Kosovo-Frage angestrebt werden muss. Dies ist für die Stabilität in der Region von entscheidender Bedeutung. Eine solche Regelung sollte die Gewähr für einen demokratischen, multiethnischen Kosovo bieten, der der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Min­derheiten sowie des kulturellen und religiösen Erbes verpflichtet ist. 

Die Statusfrage. Serbien und Kosovo-Albaner sind sich uneinig, welchen völkerrechtlichen Status die Provinz letztendlich erhalten soll. Pristina möchte die Unabhängigkeit der Provinz erklären, Serbien sieht den Kosovo als Teil seines Staatsgebietes. Der Kosovo steht seit 1999 unter Verwaltungshoheit der Vereinten Nationen (VN). Grundlage ist die Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999. Auf dieser basiert das Mandat der VN-Mission “UNMIK” (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo), nach den kriegerischen Ereignissen eine Übergangsverwaltung zur Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse zu schaffen.

In Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen muss dafür Sorge getragen werden, dass sich die Sicherheitslage im Kosovo nicht verschlechtert. Steinmeier drückte erneut die Hoffnung aus, dass die Verantwortlichen vernünftig handeln, und dass es zu keiner Eskalation kommt.

Einigkeit bestand auch darüber, dass Serbien eine europäische Perspektive haben soll. Denn: Ein voll in die Familie der europäischen Nationen integriertes Serbien ist wichtig für die Stabilität in der Region.

“Rat der Weisen” – Gedanken über das Europa der 30er Jahre

Der Europäische Rat setzte zudem eine unabhängige, neunköpfige Reflexionsgruppe ein. Vorsitzender wird der ehemalige spanische Ministerpräsident Felipe González. Die Gruppe soll dazu beitragen, dass die Union die langfristigen Herausforderungen in der globalisierten Welt (Horizont 2020 – 2030) effizienter vor­her­sehen und bewältigen kann.

Das Mandat der Gruppe umfasst unter anderem:

  • die Stärkung und Modernisierung des europäischen Modells wirtschaftlichen Erfolgs und sozialer Verantwortung,
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU,
  • die Rechtsstaatlichkeit,
  • die nachhaltige Entwicklung als fundamentale Ziel­setzung der EU,
  • die weltweite Stabilität,
  • die Migration,
  • die Energie und den Klimaschutz sowie
  • die Bekämpfung der globalen Unsicherheit, der internationalen Kriminalität und des Terrorismus.

Die Gruppe erörtert keine institutionellen Fragen; sie legt dem Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni 2010 ihren Bericht vor.

Erklärung zur Globalisierung verabschiedet

Die EU bekundete zudem ihren Willen, die Globalisierung aktiv mit zu gestalten. Dazu verabschiedete der Rat eine Erklärung, die auch auf die deutsch-französische Erklärung von Meseberg zur externen Wettbewerbsfähigkeit zurückgeht.

Die Europäische Union ist weltweit der größte Markt und ein wichtiger globaler Akteur für die För­derung von Frieden und Wohlstand. Europa ist entschlossen, dies zu bleiben – zum Wohle der Bürger­innen und Bürger und aller Menschen weltweit. Die Erklärung spricht sich dafür aus, gemeinsam da­für zu sorgen, dass die Globalisierung eine Quelle von Chancen eröffnet und nicht als Bedrohung wahrgenommen wird.

Grundrechte – Ein Fundament für Europa

12.12.2007

Socrates, Barroso und Pöttering bei der Unterzeichnung

Mit der Grundrechtecharta rückt Europa näher an die Bürgerinnen und Bürger heran. Vor der Unterzeichnung des “Vertrages von Lissabon” proklamierten und unterzeichneten Vertreter der wichtigsten EU-Institutionen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg die “Charta der Grundrechte der Europäischen Union”. Diese wird mit Inkraftttreten des EU-Reformvertrages rechtlich verbindlich.

Der amtierende portugiesische EU-Ratspräsident José Sócrates, EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering unterzeichneten das Dokument mit 54 Artikeln über bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Grundrechte. Die Charta sei ein “Zeichen, dass die EU die Rechte der Bürger als Kernstücke ihrer Tätigkeit betrachte”, sagte Barroso. Die EU zeige mit der Charta, “dass wir nicht nur aus ökonomischer Kalkulation bestehen, sondern zuerst eine Wertegemeinschaft sind”, erklärte Pöttering.

Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten bei der Tagung des Europäischen Rates in Köln am 3. und 4. Juni 1999 entschieden, eine Charta der Grundrechte zu erstellen, um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihre Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu verankern. In der Folge beriet ein Konvent von Vertretern aller EU-Länder und des Europäischen Parlaments unter dem Vorsitz von Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog den Entwurf einer Charta.
Bereits vor sieben Jahren, auf dem EU-Gipfel von Nizza, war die Charta der Grundrechte feierlich proklamiert worden. Damals wurde sie jedoch aufgrund der Ablehnung des Verfassungsvertrages durch die Referenden in Frankreich und in den Niederlanden nicht rechtsverbindlich.

Die Grundrechtecharta erhält durch den Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) Rechtsverbindlichkeit. Die Staats- und Regierungschefs unterzeichnen den Reformvertrag am 13. Dezember in der portugiesischen Hauptstadt. Mit ihm gibt sich die EU eine Grundlage für das 21. Jahrhundert.

Den Vertrag auszuhandeln war zentrales Ziel der Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007. Bereits kommende Woche bringt die Bundesregierung die Ratifizierung des Vertrages auf den Weg.

Schutz vor Eingriffen der europäischen Institutionen

Der Charta kommt in der Praxis eine wichtige Bedeutung zu. Zum einen haben das Europäische Parlament und die Kommission die Charta für sich als verbindlich erklärt und ziehen sie zur präventiven Kontrolle des eigenen Handels regelmäßig heran. Überdies ist sie Grundlage und Referenzdokument für den Europäischen Bürgerbeauftragten sowie die im Januar 2007 in Kraft getretene Europäische Grundrechteagentur.

Auch nationale Gerichte sowie das Europäische Gericht erster Instanz, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof zogen die Charta als Rechtserkenntnisquelle hinzu. Wichtig ist jedoch, dass bereits heute die Gemeinschaftsgrundrechte nach der Rechtsprechung des EuGH für die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung des Rechts der Union bindend sind. Nationale Rechtsnormen werden nur an den in den jeweiligen Verfassungen vorgesehen Grundrechten gemessen. Daran wird sich auch mit Inkrafttreten der Charta nichts ändern.

Die Charta der Grundrechte umfasst sieben Kapitel über die Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte und allgemeine Bestimmungen. Sie garantiert Rechte wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Asylrecht oder das Recht auf unternehmerische Freiheit.

Mehrwert der Grundrechtecharta

Die Charta trägt zur Transparenz des europäischen Grundrechtsschutzes bei: Sie schreibt in einem einzigen Rechtstext Rechte fest, die vorher in verschiedenen völkerrechtlichen und nationalen Rechtsinstrumenten zu finden waren. Außerdem zeigt sie, dass Europa längst mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft ist: Europa ist eine Wertegemeinschaft, in der die Unionsbürgerinnen und -bürger im Mittelpunkt stehen. Diese können nunmehr in kurzer und prägnanter Form nachlesen, auf welchen Werten Europa beruht.

Anders als andere Grundrechtskataloge berücksichtigt die Charta die technologische und wissenschaftliche Entwicklung der letzen Jahrzehnte: So schreibt das Dokument den Schutz personenbezogener Daten vor und verbietet das Klonen von Menschen.