30.12.2008

Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Mirek Topolanek (dpa/picture-alliance)
Tschechien übernimmt am 1. Januar von Frankreich die Ratspräsidentschaft der EU. Damit hat Tschechien als zweites der im Mai 2004 neu in die EU aufgenommenen Länder diese wichtige Führungsaufgabe in der EU inne. Bundesaußenminister Steinmeier dankte der französischen Regierung für ihre erfolgreiche Arbeit und sagte Tschechien die volle deutsche Unterstützung zu.
Die französische Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 musste die Führung der EU in schwierigem Umfeld bewältigen. Europa hatte 2008 ganz außerordentliche Belastungen und Bewährungsproben zu bestehen: Georgienkrise, Wirtschafts- und Finanzkrise und der ins Stocken geratene Reformprozess der EU sind nur einige Stichworte, die die Herausforderungen der vergangenen Monate beschreiben.
Den Krisen gewachsen
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zollte der französischen Regierung “Dank und Anerkennung” für eine großartige Leistung. Die EU habe die Waffen zum Schweigen gebracht, als im Sommer im Südkaukasus ein Krieg ausbrach. In einer schnellen Reaktion auf die Krise an den Finanzmärkten habe die EU Stabilisierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht; gleichzeitig habe man eine neue Finanzarchitektur auf die internationale Tagesordnung gesetzt. Ein Konjunkturpaket gebe ein deutliches Signal an die Wirtschaft. In der Klimapolitik habe die EU einen Durchbruch mit Signalwirkung weltweit erzielt. Ein eindeutiges Bekenntnis zum Vertrag von Lissabon habe sie ebenfalls erreicht.
“Wir dürfen heute mit Genugtuung und Erleichterung sagen: Europa hat sich diesen Krisen gewachsen gezeigt! Europas Tugenden – Berechenbarkeit, Nachhaltigkeit und Solidarität – haben sich erneut bewährt und uns handlungsfähig gemacht. Ohne die mutige Führung der französischen Ratspräsidentschaft wäre das nicht möglich gewesen,” sagte Steinmeier am 18. Dezember in einer Regierungserklärung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates.

Vorstellung des Logos der tschechischen EU-Präsidentschaft (dpa/picture-alliance)
Tschechien vor wichtigen Aufgaben
Der tschechische Vorsitz wird in einem weiterhin schwierigen internationalen Umfeld agieren müssen. Steinmeier sicherte der Regierung in Prag die volle deutsche Unterstützung bei ihren Aufgaben zu. “Ich weiß, dass sich unsere Freunde in Prag lange und intensiv auf die EU-Präsidentschaft vorbereitet haben. Auch das neue Jahr wird wieder Unwägbarkeiten und Herausforderungen bereithalten. Ich bin sicher, dass die EU auch unter tschechischer Führung erfolgreich arbeiten wird und ihren Beitrag zur Lösung internationaler Krisen leistet. Die Bundesregierung wird sie hierbei nach Kräften unterstützen.”
Die tschechische Regierung fasst ihre Prioritäten mit “drei E” zusammen: “Economy” (Wirtschaft), “Energy” (Energie) und “External Relations” (Außenbeziehungen der EU, Erweiterung).
Im Wirtschaftsbereich müssen die Maßnahmen des EU-Konjunkturpakets umgesetzt werden. Außerdem strebt Tschechien eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft an. Im Energiebereich soll die Versorgungssicherheit vorangetrieben werden. Gemäß dem Motto “Europa ohne Barrieren” soll der Annäherungsprozess der Länder des Westbalkan an die EU fortgesetzt werden. Die Beziehungen zu den östlichen Nachbarn der EU sollen in einer Östlichen Nachbarschaft gestärkt werden.
Mit „Ratspräsidentschaft“ wird der Vorsitz im Rat der Europäischen Union bezeichnet. Er wird von den Mitgliedstaaten turnusmäßig für jeweils sechs Monate wahrgenommen. Für die Dauer der Präsidentschaft spricht der Vorsitz für alle Mitgliedstaaten. Er ist „Gesicht und Stimme“ der Europäischen Union. Die Reihenfolge der Präsidentschaftsländer wurde vom Europäischen Rat für den Zeitraum von 2005 bis 2020 festgelegt.
Die Aufgaben des Ratsvorsitzes sind: Organisation und Vorsitzführung bei allen Treffen des Europäischen Rates, des Rates, sowie der ihm zuarbeitenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen. Vertretung des Rates gegenüber anderen EU-Organen und Einrichtungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Vertretung der Europäischen Union in Internationalen Organisationen und gegenüber Drittstaaten.








